1. Anwendung: Alle unsere Leistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
2. Auftragserteilung: Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Unsere Angebote sind unverbindlich, und verpflichten uns nicht zu einer Lieferung. Unsere Geschäftsbedingungen gehen anders lautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, auf jeden Fall vor. Für Aufträge mit einem Gesamtwert von über CHF 12`000.-, halten wir uns das Recht vor, 1/3 der Auftragssumme bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.
3. Preise: Unsere Listenpreise verstehen sich in CHF exklusive MwSt. Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Bestellung gültigen Listenpreise.
4. Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind innert 30 Tagen nach Fakturadatum, rein netto ohne jeden Abzug zu leisten, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu den bei den Banken üblichen Zinssätzen zu verrechnen. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen sowie bei der Erledigung von Aufträgen an uns unbekannte Abnehmer, behalten wir uns vor, die Lieferung gegen Nachnahme, oder Vorauszahlung vorzunehmen. An uns gerichtete Forderungen des Kunden können nicht mit unseren Forderungen auf Bezahlung des Kaufpreises für die bestellten Produkte verrechnet werden.
5. Lieferung: Der Versand erfolgt ab einem Fakturabetrag von CHF 350.- per Post-Sendung auf Gefahr des Bestellers, frei Haus, sofern die Lieferung an nur eine Lieferadresse gerichtet ist. Für Express-/ Cargo- oder Kuriersendungen wird der entsprechende Zuschlag nach Aufwand verrechnet. Achtung: Für Lieferungen mit einem Nettofakturabetrag unter CHF 75.- wird ein Mindermengenzuschlag von CHF 8.- verrechnet.
6. Eigentumsvorbehalt, Mängelrügen: Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zum vollständigen Eingang der Zahlungen unser Eigentum und wir halten uns das Recht vor, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen. Der Besteller hat die Lieferung sofort zu prüfen und uns Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der Lieferung innert 8 Tagen nach Warenerhalt schriftlich zu melden, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert.
7. Rücksendungen: Rücksendungen werden nur auf Grund einer vorausgehender schriftlichen Vereinbarung angenommen. Nicht katalogmässige, originalverpackte, nach besonderen Angaben gelieferte, wenig oder nicht mehr gangbare, unvollständige, sowie Waren in nicht mehr einwandfreiem Zustand können nicht gutgeschrieben werden. Entstehende Umtriebe werden bei Gutschrift mit mindestens 20% (mindestens CHF 30.--) in Abzug gebracht. Bei „PC-basierenden“ Waren, wie z.B. Software, Betriebssysteme, Harddisk, Domekameras, Harddiskrekorder, DVD-Rekorder und andere prozessorgesteuerten Waren kann bei der Gutschrift bis 50% in Abzug gebracht werde, dessen Lieferung weniger als 180 Tage zurückliegt. Nicht gutgeschrieben werden: - Waren, dessen Lieferung mehr als 180 Tage zurück liegt - Waren, dessen Nettofakturabetrag unter CHF 25.- liegt - Installationskabel mit Längen unter 15m werden nicht mehr gutgeschrieben - Versandkosten, Mindermengenzuschläge, Gebühren und administrative Kosten jeglicher Art. Eine Gutschrift wird nicht ausbezahlt.
8. Lieferfristen: Lieferfristen beginnen erst nach definitiver Klarstellung des Auftrages. Diese sind ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung immer nur approximativ. Unvorhergesehene Ereignisse, die ausserhalb unseres Willens liegen, wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Verkehrsunterbrechung, Streik in der eigenen Firma, wie bei Lieferanten und Unterlieferanten, verspätete Anlieferung von Material und Bestandteilen, verlängern unsere Lieferfristen dementsprechend. Desgleichen sind wir berechtigt, unsere Liefertermine in dem Masse zu verlängern, als unsere Lieferanten dies uns gegenüber tun. Bei Lieferungsverzug ist die Stellung von Schadenersatzansprüchen uns gegenüber ausgeschlossen. Ebensowenig gibt eine allfällige Überschreitung der Lieferfrist dem Besteller das Recht, vom Geschäft zurückzutreten oder den Auftrag zu annullieren.
9. Garantie: Auf den von uns gelieferten Waren übernehmen wir, ab Versanddatum für die Dauer von 24 Monaten eine Gewährleistungsgarantie. Innerhalb dieser Garantiezeit ersetzen wir defekte Teile, die nachweisbar nicht durch äussere Einwirkungen oder Falschmanipulationen zu Schaden gekommen sind, kostenlos. Entstandene Aufwände jeglicher Art, wie z.B. Arbeitsstunden zur Ersetzung von Waren während der Garantiezeit, werden nicht von der ESAG Kommunikations-Systeme AG übernommen. Weitergehende Haftung, wie auch Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Abänderung wird weg bedungen. Für alle Ware die nicht aus unser eigener Fabrikation stammen, gelten die jeweiligen Qualitäts- und Gewährleistungsgarantien der betreffenden Hersteller. Gewährleistungsansprüche auf Installationen können nur erhoben werden, sofern diese durch uns ausgeführt wurden.
10. Nichtgewerbliche Kunden: Alle von uns vertriebenen Waren, sind jeweils nur für den angegebenen Zweck geeignet und dürfen aus Sicherheitsgründen nicht zu anderen als den angegebenen eingesetzt werden. Wenn am Bestimmungszweck der Ware Zweifel bestehen, muss dieser bei der ESAG Kommunikations-Systeme AG geklärt werden.
11. Recht: Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberglatt. Wir behalten uns vor, ohne schriftliche Mitteilung Typen und Preise zu ändern sowie Fabrikate zu wechseln.
ESAG Kommunikations-Systeme AG.
Steinbruggstrasse 21
CH-8165 Oberweningen
Telefon 044/ 852 39 39
Fax 044/ 852 39 49
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